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Tagesordnung - 05/2018/001 Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen  

 
 
Bezeichnung: 05/2018/001 Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
Gremium: Gemeindevertretung Hagen
Datum: Mo, 18.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister und Feststellung des ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung     VO/05/2018/001  
Ö 3  
Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten Mitgliedes     VO/05/2018/002  
Ö 4  
Ernennung und Vereidigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters     VO/05/2018/003  
Ö 5  
Wahl der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters     VO/05/2018/004  
Ö 6  
Ernennung und Vereidigung der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters     VO/05/2018/005  
Ö 7  
Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung     VO/05/2018/006  
Ö 8  
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse     VO/05/2018/007  
Ö 9  
Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter     VO/05/2018/008  
Ö 10  
Wahl der Stellvertretenden bzw. des Stellvertretenden für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister im Amtsausschuss     VO/05/2018/009  
Ö 11  
Verlesung des 100-jährigen Protokolls      
Ö 12  
Benennung von Personen für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 - 2023     VO/05/2018/010  
Ö 13  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015     VO/05/2018/127  
Ö 14  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016     VO/05/2018/128  
    18.06.2018 - Gemeindevertretung Hagen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die am 28.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.153.180,82 € und einem Eigenkapital von 1.210.007,59 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.113,16 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnis-rücklage zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeindevertreter und bürgerlichen Ausschussmitglieder