Beschluss:
Variante 1: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
-Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
-Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100% der Entschädigungsverordnung.
-Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhalten ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
-Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % (statt bisher 55%) des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.