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Tagesordnung - 02/2019/026 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

 
 
Bezeichnung: 02/2019/026 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.06.2019  
02/2019/021  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Sanierung Bürgerhausküche - hier 1. Nachtrag zu Fliesenlegerarbeiten     VO/02/2019/052  
Ö 8  
Sanierung Bürgerhausküche - hier nachträgliche Genehmigung Beauftragung für Heizung/Sanitär     VO/02/2019/053  
Ö 9  
Sanierung Bürgerhausküche - hier nachträgliche Genehmigung Beauftragung Elektroarbeiten     VO/02/2019/056  
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2019     VO/02/2019/054  
Ö 11  
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2019/055  
Ö 12  
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2019/057  
Ö 13  
Lärmaktionsplan - turnusgemäße Überprüfung des Lärmaktionsplanes     VO/02/2019/060  
    09.09.2019 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2013 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.

 

Der sechsspurige Ausbau der Autobahn BAB A7 wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt und auch Lärmschutzmaßnahmen wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Bimöhlen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind noch nicht in den Grundlagenkarten (Lärmkarten 2017) eingetragen.

 

Es soll erstmalig eine reale Messung des Umgebungslärms in der Gemeinde durchgeführt werden. Dieses soll eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen sein; die Messung erfolgt durch eine Privatperson und mit zunächst einfachsten Mitteln. Verantwortlich für die Durchführung ist Hartmut Opitz, ein Zeitansatz wurde nicht bestimmt. (geändert lt. GV-Sitzung vom 02.12.2019)

 

Die Gemeinde hat bei der Überprüfung ds Lärmaktionsplanes diese Verbessereung jedoch schon berücksichtigt.

 

 

Der Entwurf des Lärmaktiionsplanes 2018/2019 ist der Anlage zu entnehmen

 

Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.

 

Es liegen keine Einwendungen der Öffentlichkeit vor.

 

 

Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2018/2019.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 14  
Beschluss Satzung Verein Lebenswelt Schule     VO/02/2019/061  
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Einwohnerfragestunde      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Abschluss eines Pachtvertrages      
N 19     Verschiedenes