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Tagesordnung - 04/2019/020 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl  

 
 
Bezeichnung: 04/2019/020 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019  
04/2019/016  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
B 02 - Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr 2 der Gemeinde Föhrden-Barl (Verfahren nach § 13 B BauGB)     VO/04/2019/045  
    28.11.2019 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

In der Gemeinde Föhrden-Barl besteht der Wunsch, Bauflächen auszuweisen.

Bis zum Ende des Jahres 2019 besteht noch die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass Flächen für die Wohnbebauung ausgewiesen werden und dass sich die Fläche unmittelbar an die vorhandene Ortslage anschließt. Mit dem Bebauungsplan dürfen maximal 10.000 qm Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Außerdem muss das wohnbauliche Entwicklungskontingent noch einen freien Entwicklungsrahmen ausweisen.

 

Es können nicht alle Dinge schon zu Beginn des Verfahrens abgeklärt werden.

Da die Frist für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 B BauGB jedoch am 31.12.2019 abläuft, wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Sollten sich im Laufe des Verfahrens Hinderniss ergeben, die das Projekt in der Durchführung hindern oder scheitern lassen, so muss man dann zu dem Zeitpunkt entscheiden, wie es weitergehen kann.

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

1. r das Gebiet „östlich des Schurenbrook, südlich der Osterstraße (ggf genauer beschreiben) wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung

 

Achtung: Das Gebiet / Gelände muss genauer beschrieben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Produkt 73

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Die Vorausstzungen dafür sind gegeben.

 

6. Die Gemeinde Föhrden-Barl ist selbst nicht (geändert lt. GV-Sitzung vom 05.03.2020) Eigentümerin der Fläche ist, insofern ist mit dem Grundstückseigenmer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 7  
Erweiterung Feuerwehrhaus - hier Beauftragung Planungsleistungen zur Bauvoranfrage     VO/04/2019/048  
Ö 8  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2018     VO/04/2019/049  
Ö 9  
Beschlussfassung über die Höhe der Verzinsung des Anlagekapitals für die Abwasserversorgungseinrichtung     VO/04/2019/050  
Ö 10  
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/04/2019/051  
Ö 11  
Stellungnahme der Gemeinde zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2012 - 2017     VO/04/2019/052  
Ö 12  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020     VO/04/2019/053  
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde      
N 15     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)