Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen zur Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen entlang der AKN-Linie.
Der Planungsauftrag soll an das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) vergeben werden.
Der Ablauf und die Regelungen sollen so wie auch beim B-Plan 13 (PV-Freiflächenanlage an der A7) erfolgen.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
1. Für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der AKN-Bahnlinie“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
PV-Freiflächenanlage an der AKN - Bahnlinie
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Planungsbüro Ostholstein
Dipl.-Ing. Andreas Nagel PLOH
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekannt-
machung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
7. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sebastian Steffen, Christine Schneider, Frank Doroba