Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 02/2020/048 11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

 
 
Bezeichnung: 02/2020/048 11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.09.2020  
02/2020/041  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
B 6 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"     VO/02/2020/110  
Ö 6  
B 7 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südlich der Straße Steenkamp, östlich der Dorfstraße, angrenzend an die Bebauung Dorfstraße 47"     VO/02/2020/111  
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

r die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 für das Gebiet „dlich der Straße Steenkamp, östlich der Dorfstraße, angrenzend an die Bebauung Dorfstraße 47“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Die Planunterlagen lagen im Zeitraum vom 05.10.2020 bis 06.11.2020 öffentlich aus.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 15.09.2020 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Seitens der Behörden wurden Stellungnahmen abgegeben, die nun durch die Gemeindevertretung Bimöhlen abzuwägen sind.

 

Abwägungsbeschluss:

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 für das Gebiet „dlich der Straße Steenkamp, östlich der Dorfstraße, angrenzend an die Bebauung Dorfstraße 47“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 07.12.2020 wie folgt abgewogen:

 

 

 

Datum und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

02.10.2020 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Keine Bedenken.  Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.  Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Tiefbau

Der Tiefbau ist nicht betroffen.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Vorbeugender Brandschutz

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.  Die Angaben zur Löschwassermenge sind jedoch zu konkretisieren. Es ist die erforderliche Löschwassermenge und die Art der Sicherstellung anzugeben.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Kreisplanung

Keine Anregungen.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Naturschutzbehörde

Gegen den Bauleitplan werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Bei der Umsetzung der Planung sollte während der Bauphase zum Schutz der Knicks ein Bauzaun in mindestens 5 m Abstand zum Knickwallfuß gesetzt werden. Die Knickschutzstreifen sollten in öffentliches Eigentum überführt werden.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Die Begründung wird um den Passus Einzäunung während der Bauphase ergänzt. Eine Überführung des Knickschutzstreifens ins öffentliche Eigentum ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender  Schutz ist aus Sicht der Gemeinde durch die Festsetzung gewährleistet.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Wasser - Boden - Abfall für SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie

SG Abwasser Aus Sicht der Schmutzwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken.  Aus Sicht der Niederschlags-wasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine generellen Bedenken.  Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes und der Belastung der öffentlichen Verkehrsflächen ist jedoch eine direkte Versickerung über eine Rigole nicht erlaubnisfähig. Die Formulierung in der Begründung Pkt. 4.6 und Pkt. 5 "Alternativ ist hier auch eine Versickerung über Rigolen möglich" ist daher falsch und sollte gestrichen werden. Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Die Begründung wird entsprechend geändert. Der Passus hinsichtlich der Rigolen wird gestrichen.

 

SG Gewässerschutz Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.  Hinweise: Es ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen. Sollte bei Baumaßnahmen eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms einzuplanen sind, um die Umweltauswirkungen durch die Wasserhaltungsmaßnahme auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

 

SG Abfall Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

GW Geothermie Keine weiteren Hinweise.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Klimaschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

18.09.2020 GPV Osterau

Unter Einhaltung der Satzung des Gewässerpflegeverbandes Osterau, einzusehen unter www.gpv-osterau.de , hier insbesondere §§ 5 und 6, bestehen keine weiteren Bedenken gegen das Vorhaben.

Keine Abwägung erforderlich.

18.09.2020 Gemeinde Heidmühlen

Im Namen des Bürgermeisters der Gemeinde Heidmühlen teile ich Ihnen mit, dass zum oben genannten Vorhaben keine Bedenken bestehen.

Keine Abwägung erforderlich.

02.10.2020 Untere Forstbehörde

Forstbehördliche Bedenken bestehen nicht, da kein Wald durch die Planungen betroffen wird.

Keine Abwägung erforderlich.

07.10.2020 Gemeinde Hasenmoor

Mit Schreiben vom 15.09.2020 informierten Sie über die o.a. Bauleitplanverfahren. Die Gemeinde Hasenmoor hat die Inhalte zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgetragen.

Keine Abwägung erforderlich.

05.10.2020 Gemeinde Großenaspe

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

05.10.2020 Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 7  
B 4, 1. Änd. - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor"     VO/02/2020/112  
Ö 8  
F 4 - Erneute Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen zur Ausweisung von Flächen für einen Solarpark für das Gebiet "südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehngraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"     VO/02/2020/113  
Ö 9  
B 8 - Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für die Ausweisung von Flächen für die Errichtung eines Solarparks für das Gebiet "südwestlich des Rastplatzes Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehngraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"     VO/02/2020/114  
Ö 10  
Satzungs- und Auslegungbeschluss einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2020/116  
Ö 11  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 12     Bericht der Ausschüsse      
Ö 12.1  
Finanzausschuss      
Ö 12.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 13  
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Kindergartens Kunterbunt, Hasenmoorer Straße 1a in 24576 Bimöhlen     VO/02/2020/115  
Ö 14  
Beschluss über den 1. Nachtrag der Hundesteuersatzung in der Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2020/102  
Ö 15  
4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bimöhlen (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/02/2020/107  
Ö 16  
Schleswig-Holstein Netz AG - Beteiligungsangebot ab 01.04.2021     VO/02/2020/109  
Ö 17  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018     VO/02/2020/100  
Ö 18  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019     VO/02/2020/101  
Ö 19  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021     VO/02/2020/108  
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Einwohnerfragestunde      
N 22     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 23     Anteilige Kostenübernahme von einem Laptop      
N 24     Verschiedenes