Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Hitzhusen zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage) - (Wortlaut: siehe Anlage).