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Tagesordnung - 06/2021/043 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen  

 
 
Bezeichnung: 06/2021/043 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen
Datum: Mi, 31.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde Teil 1      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.02.2021  
06/2021/041  
     
   
Ö 4  
Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Anregungen, Kritik, offene Fragen      
Ö 7  
B10 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Hitzhusen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Brüchkoppel" für das Gebiet "südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" "     VO/06/2021/129  
Ö 8  
B05 - Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"     VO/06/2021/130  
    31.03.2021 - Gemeindevertretung Hitzhusen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss über die Aufhebung eines Bebauungsplanes

 

Beschluss:

 

1. Der für das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg“ltige Bebauungsplan Nr. 5, der am 24.09.1999 in Kraft trat, soll aufgehoben werden.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Anpassung an die städtebaulichen Gegebenheiten

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, deren Rahmen noch festgelegt wird.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 9  
Beschlussfassung über den Jahresgewinn 2019 und der Verwendung der Konzesssionsabgabe 2019 für den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung     VO/06/2021/131  
Ö 10  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2020     VO/06/2021/132  
Ö 11  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2021     VO/06/2021/133  
Ö 12  
Einwohnerfragestunde Teil 2      
N 13     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 14     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)