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Tagesordnung - 16/2021/189 19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

 
 
Bezeichnung: 16/2021/189 19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
F24/B26 - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 für den "Ladepark Brokenlande" für das Gebiet Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße) - Planungsbüro und Kostenvereinbarung     VO/16/2021/293  
Ö 7  
F15 und B15 1. Änderung und Ergänzung Biogasanlage - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"     VO/16/2021/294  
Ö 8  
F15 - Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"     VO/16/2021/295  
Ö 9  
B15 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"     VO/16/2021/296  
    14.09.2021 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße) soll wie folgt geändert werden:

Erweiterung des bestehenden Standortes der Biogasanlagen

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / Investor eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Grundsatzbeschluss für die Planung und Umsetzung weiterer Kanalsanierungsarbeiten innerhalb des Gemeindegebietes     VO/16/2021/297  
Ö 11  
Begutachtung des Hallenfußbodens in der großen Sporthalle      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Einwohnerfragezeit      
N 14     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 15     Bauanträge und Grundstücksangelegenheiten      
N 16     Verschiedenes