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Tagesordnung - 03/2021/022 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel  

 
 
Bezeichnung: 03/2021/022 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
Gremium: Gemeindevertretung Borstel
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
1. Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.09.2021  
03/2021/020  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Borstel; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2021     VO/03/2021/093  
Ö 7  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Borstel; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2020     VO/03/2021/095  
Ö 8  
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borstel (Abwassersatzung)     VO/03/2021/098  
Ö 9  
11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borstel (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/03/2021/099  
Ö 10  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022     VO/03/2021/100  
Ö 11  
B2 1.Ä - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 1. Änderung der Gemeinde Borstel für das Gebiet "Rodmanns-Damm, zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse"     VO/03/2021/101  
    30.11.2021 - Gemeindevertretung Borstel
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

 

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Borstel am 07.09.2021  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel

vom  07.09.2021, TOP 6 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung Borstel

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung unter der Voraussetzung, dass dem Durchführungsvertrag zugestimmt wird.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.

 

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

6. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 12  
Aufgabenübertragung der Wasserrettung auf die Freiwllige Feuerwehr     VO/03/2021/104  
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
2. Einwohnerfragestunde      
N 15     Grundstücksanfrage für ein gemeindeeigenes Grundstück      
N 16     B2 1.Ä - Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 2 1. Änderung der Gemeinde Borstel für das Gebiet "Rodmanns-Damm, zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse"