Beschluss:
Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“ |
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Borstel am 07.09.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung Borstel
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung unter der Voraussetzung, dass dem Durchführungsvertrag zugestimmt wird.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
6. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.