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Tagesordnung - 01/2022/031 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt  

 
 
Bezeichnung: 01/2022/031 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
Anlagen:
20220919 Projektvorstellung PV Armstedt  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022  
01/2022/030  
     
   
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 7  
F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt     VO/01/2022/158  
    19.09.2022 - Gemeindevertretung Armstedt
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

bei Neuaufstellung F-Plan:

1. r das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt und Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlage

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:

 

Wird von der Firma Prokon ernannt.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Mit dem Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde den Flächennutzungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

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Enthaltungen

---

 

Ö 8  
B 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Armstedt für die Ausweisung von Flächen für eine PV-Freiflächenanlage     VO/01/2022/165  
Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2022     VO/01/2022/162  
Ö 10  
Energiesparmaßnahmen in der Gemeinde Armstedt     VO/01/2022/164  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Genehmigung von 2 Kaufvertragsänderungen      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20220919 Projektvorstellung PV Armstedt (1610 KB)