20.09.2022 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes LVB Joachim Polzin zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 14.05.2023 gewählt.