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Tagesordnung - 04/2023/054 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl  

 
 
Bezeichnung: 04/2023/054 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Datum: Do, 09.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 08.12.2022 und 23.02.2023  
04/2022/050  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 5  
Grundsatzbeschluss Anschaffung einer E-Ladesäule für das Dorfhaus     VO/04/2022/139  
Ö 6  
Geschwindigkeitsbegrenzungsschild in der Osterstraße     VO/04/2022/140  
Ö 7  
Bestätigung der Wahl des Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung     VO/04/2023/142  
Ö 8  
Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung     VO/04/2023/143  
Ö 9  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2022     VO/04/2023/144  
Ö 10  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2023     VO/04/2023/145  
Ö 11  
Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr     VO/04/2023/146  
Ö 12  
Zustimmung zur Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung     VO/04/2023/147  
Ö 13  
Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Föhrden-Barl     VO/04/2023/149  
    09.03.2023 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt dem Antrag der Feuerwehr Föhrden-Barl auf eine kurzfristige Ersatzbeschaffung der vorhandenen, nicht mehr funktionsfähigen und reparaturbedürftigen Tragkraftspritze in Höhe von ca. 20.000 € brutto zu, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleisten zu können.

 

Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens kann die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 11.000 €  mit 30 % gefördert werden: Ein Förderantrag mit dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn aufgrund der Dringlichkeit wird zeitnah beim Kreis Segeberg gestellt. Sobald der Zuweisungsbescheid vorliegt und der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wurde,  soll mit der Beschaffungsmaßnahme umgehend begonnen werden. 

 

Ferner sollen Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Kreises Segeberg beantragt werden, das eine zusätzliche Förderung von 50 % der Gesamtinvestitionskosten vorsieht.

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Einwohnerfragestunde