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Tagesordnung - 11/2023/065 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug  

 
 
Bezeichnung: 11/2023/065 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug
Datum: Do, 02.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Verpflichtung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung und Einführung in ihr Amt durch den Bürgermeister      
Ö 3  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023  
11/2023/054  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Beantwortung von Einwohnerfragen      
Ö 7  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 8  
Antrag der Feuerwehr auf Beschaffung von Tagesdienstkleidung für die Freiwillige Feuerwehr     VO/11/2023/230  
Ö 9  
Wahl einer Stellvertretung für das weitere Mitglied für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt     VO/11/2023/221  
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2023     VO/11/2023/222  
Ö 11  
Anschaffung einer Orts-App (Antrag BfH-Fraktion)     VO/11/2023/226  
Ö 12  
Sanierung, Erhalt und dauerhafte Pflege des Storchennestes (Antrag BfH-Franktion)     VO/11/2023/227  
Ö 13  
Tannenbaumkauf als Dekoration in der Weihnachtszeit      
Ö 14  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022     VO/11/2023/228  
    02.11.2023 - Gemeindevertretung Hasenkrug
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die am 10.10.2023 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2022 führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Jahresabschluss 2022 der zum Bilanzstichtag 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.355.702,72 € und einem Eigenkapital von 2.278.473,21 € abschließt, wird gemäß § 95 n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 133.327,09 € wird gemäß § 25 Abs. 3 i. V. m. § 26 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 44,47 % beträgt. Siehe Anlage.

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Beantwortung von Einwohnerfragen Teil 2      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten