Beschluss:
Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt auf Gründung einer First-Responder-Einheit (organisierte Erste-Hilfe) im Rahmen von § 21 SHRDG (Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz) zur Unterstützung des öffentlichen Rettungsdienstes wird zugestimmt.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr. Die Gemeinde beauftragt gemäß § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schl.-H. die Freiwillige Feuerwehr Armstedt mit der Übernahme der Tätigkeiten einer First-Responder-Einheit. Der räumliche Einsatzbereich wird für das Gemeindegebiet der Gemeinde Armstedt festgelegt.
Es soll ein Vertrag mit dem RKiSH (Rettungsdienst) gemäß beigefügter Verfahrensvereinbarung geschlossen werden.
Sämtliche Kosten für die Mindestausrüstung, Materialien, Aus- und Fortbildungen der Feuerwehrkameraden sowie möglicher Verdienstausfälle auch bei Einsätzen sowie Kosten für Impfschutz, Haftpflichtversicherung für diese First-Responder-Einheit trägt die Gemeinde.