Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die neue Geschäftsordnung wie im Entwurf dargestellt – mit folgenden Änderungen:
Änderungsvorschlag für §8, juristisch nicht ausformuliert: „Nach Bekanntgabe der in der letzten Sitzung gefassten nichtöffentlichen Beschlüsse, den Berichten des BM und der Ausschussvorsitzenden sowie zum Ende (vor dem nichtöffentlichen Teil) der Sitzung der Gemeindevertretung und der ständigen Ausschüsse nach § 5 der Hauptsatzung wird für die Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerfragezeit eingerichtet.“
Ergänzungsvorschlag für § 9 Abs. 2:
„Anfragen müssen schriftlich, kurz und sachlich abgefasst sein. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich.“
Neuer Zusatz (zur Sicherstellung von "Top-Down"-Fragen):
„Der BM hat das Recht, von der/dem Ausschussvorsitzenden über Maßnahmen Auskunft zu verlangen. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich. Die Ausschussvorsitzenden haben das Recht, von den Maßnahmenbetreuenden Auskunft über Maßnahmen zu verlangen. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich.