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Tagesordnung - 13/2024/041 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor  

 
 
Bezeichnung: 13/2024/041 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor
Datum: Mo, 09.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Karl-Menken-Gemeindehaus
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 10.06.2024  
13/2023/040  
     
   
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse      
Ö 6  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 7  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 8  
Beratung und Beschlussfassung zur Übergabe des Abwassersystems an den WZV      
Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2023     VO/13/2024/292  
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2024     VO/13/2024/288  
Ö 11  
Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde Heidmoor zum Antrag auf wasserbehördliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG - Grotmoor Abschnitt 2     VO/13/2024/289  
    09.09.2024 - Gemeindevertretung Heidmoor
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor entscheidet wie folgt über die Anhörung und Bitte um Zustimmung vom 22.07.2024:

 

Zu 1) Die Gewässerunterhaltung würde künftig nicht mehr durch einen Gewässerpflegeverband erfolgen, sondern die Unterhaltungslast auf die Gemeinde Heidmoor übergehen.

 

Hierzu wurde die Gemeinde bereits am 11.12.2023rmlich angehört. Einen dazugehörigen Beschluss vom 05.02.2024 mit der Bedingung, dass analog dem ersten Bauabschnitt per öffentlich-rechtlichen Vertrag die Unterhaltungslast von der Gemeinde Heidmoor auf die SH-Landesforsten übergeht, liegt der Wasserbehörde vor.

 

Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht notwendig.

 

Der Vertrag wird zum jetzigen Zeitpunkt noch erarbeitet.

 

Zu 2) Zustimmung zu Maßnahmen auf Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor

 

Die vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die in den Karten zum Vernässungskonzept dargestellten Staue befinden sich in Gewässern, die gem. Vermessung i.W. auf folgenden Wegeflurstücken der Gemeinde Heidmoor verlaufen:

Flurstücke Nrn. 54/1, 88/1, 14/1, 92/1, 89/1 und 90/2 in Flur 5, Gemarkung Heidmoor, Gemeinde Heidmoor.

Die Maßnahmen betreffen somit auch Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor.

 

Die Gemeinde hat den Antrag mit der Bitte um Zustimmung für die Realisierung der Arbeiten auf und an den gemeindeeigenen Eigentumsflächen erhalten.

 

Die Gemeinde stimmt den Maßnahmen auf den Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor mit der Bedingung, dass ein Beweissicherungsverfahrenr den Zustand der betroffenen gemeindlichen Wege zu erfolgen hat, zu.

 

Zu 3) Bodenumlagerungen:

 

Des Weiteren benötigt der Kreis Segeberg, Wasserbehörde, für die Erteilung der wasserrechtlichen Ausbaugenehmigung die Zustimmung für die beabsichtigten Bodenumlagerungen innerhalb des Projektgebietes, in der Gemeinde Heidmoor.

 

Die Gemeinde Heidmoor stimmt der beabsichtigten Bodenumlagerung innerhalb des Projektgebietes unter der Bedingung, dass ein Beweissicherungsverfahren für den Zustand der betroffenen gemeindlichen Wege zu erfolgen hat, zu.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Herstellung einer Horizontalsperre durch Bohrkernverfahren in der Dorfstraße 15 hier:Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe     VO/13/2024/290  
Ö 13  
Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder      
Ö 14  
2. Einwohnerfragezeit      
N 15     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 16     Schließung der Sitzung