Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor entscheidet wie folgt über die Anhörung und Bitte um Zustimmung vom 22.07.2024:
Zu 1) Die Gewässerunterhaltung würde künftig nicht mehr durch einen Gewässerpflegeverband erfolgen, sondern die Unterhaltungslast auf die Gemeinde Heidmoor übergehen.
Hierzu wurde die Gemeinde bereits am 11.12.2023 förmlich angehört. Einen dazugehörigen Beschluss vom 05.02.2024 mit der Bedingung, dass analog dem ersten Bauabschnitt per öffentlich-rechtlichen Vertrag die Unterhaltungslast von der Gemeinde Heidmoor auf die SH-Landesforsten übergeht, liegt der Wasserbehörde vor.
Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht notwendig.
Der Vertrag wird zum jetzigen Zeitpunkt noch erarbeitet.
Zu 2) Zustimmung zu Maßnahmen auf Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor
Die vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die in den Karten zum Vernässungskonzept dargestellten Staue befinden sich in Gewässern, die gem. Vermessung i.W. auf folgenden Wegeflurstücken der Gemeinde Heidmoor verlaufen:
Flurstücke Nrn. 54/1, 88/1, 14/1, 92/1, 89/1 und 90/2 in Flur 5, Gemarkung Heidmoor, Gemeinde Heidmoor.
Die Maßnahmen betreffen somit auch Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor.
Die Gemeinde hat den Antrag mit der Bitte um Zustimmung für die Realisierung der Arbeiten auf und an den gemeindeeigenen Eigentumsflächen erhalten.
Die Gemeinde stimmt den Maßnahmen auf den Eigentumsflächen der Gemeinde Heidmoor mit der Bedingung, dass ein Beweissicherungsverfahren für den Zustand der betroffenen gemeindlichen Wege zu erfolgen hat, zu.
Zu 3) Bodenumlagerungen:
Des Weiteren benötigt der Kreis Segeberg, Wasserbehörde, für die Erteilung der wasserrechtlichen Ausbaugenehmigung die Zustimmung für die beabsichtigten Bodenumlagerungen innerhalb des Projektgebietes, in der Gemeinde Heidmoor.
Die Gemeinde Heidmoor stimmt der beabsichtigten Bodenumlagerung innerhalb des Projektgebietes unter der Bedingung, dass ein Beweissicherungsverfahren für den Zustand der betroffenen gemeindlichen Wege zu erfolgen hat, zu.