Die Gemeindevertretung beschließt die5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heidmoor(Beitrags- und Gebührensatzung), sowie die Anpassung des Mischzinssatzes von 0,5 % auf 1,9 %.
Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zum Windpark Lentföhrden WEA 1 & 2