Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Entschädigungssatzung mit den folgenden Ergänzungen anzunehmen:
In §7 soll ein weiterer Absatz mit aufgenommen werden, dass der Atemschutzgerätewart 75% vom Gerätewart als Entschädigung erhält.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.