Beschluss:
Die am 10.11.2025 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2024 der zum Bilanzstichtag 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 4.566.376,51 € und einem Eigenkapital von 1.379.541,30 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 73.386,97 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 25 Absatz 3 i. V. m. § 26 GemHVO der Allgemeinen Rücklage zugeführt, da bei einer eventuellen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, der Bestand der Allgemeinen Rücklage zur Bilanzsumme mindestens 20 % aufweisen muss. Zum Bilanzstichtag beläuft sich der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme auf 21,5 %.