Beschluss:
Die am 17.09.2024 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2023 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2023 der zum Bilanzstichtag 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.656.421,40 € und einem Eigenkapital von 7.741.925,00 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 415.435,30 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 25 Abs. 3 i. V. m. § 26 GemHVO-Doppik der Allgemeinen Rücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 29,25 % beträgt. Des weiteren sind 826.031,72 € aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage umzubuchen, da die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf.