Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 20/2024/087 9. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land  

 
 
Bezeichnung: 20/2024/087 9. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Datum: Di, 17.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
Anlagen:
20 Amtsausschuss Einladung vfg  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 26.11.2024  
20/2024/070  
     
   
Ö 4  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse      
Ö 5  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 6  
Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung von 2 Einsatzleitwagen für die Amtswehr Bad Bramstedt-Land     VO/20/2024/394  
Ö 7  
Antrag der Amtswehr Bad Bramstedt-Land auf Beschaffung einer externen, mobilen Fertiggarage     VO/20/2024/396  
Ö 8  
Bildung eines Wahlausschusses für zwei anstehende Bürgerentscheide in der Gemeinde Hagen     VO/20/2024/410  
    17.12.2024 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund von zwei anstehenden Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hagen ist gemäß § 12 Abs. 3 GKWG ein Wahlausschuss zu wählen, der aus acht Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/innen besteht.

 

a) In den Wahlausschuss werden gewählt

 

als Beisitzerin/Beisitzer:

Katrin Griebenow    Stellvertreterin Sabine Bruhse

Yvonne Polzin     Stellvertreterin Neele Lösel

Michaela Wendland    Stellvertreter Leon Schäffer

Kerstin Ahlmann    Stellvertreterin Sandra Geng

Janna Hauschildt    Stellvertreterin Nele Schröder

Janin Feger     Stellvertreterin Kirsten Laudenbach

Sarah Behrends    Stellvertreterin Nicole Pohlmann

Karolin Weinberg    Stellvertreterin Jana Sievers

 

b) Wahl eines Gemeindewahlleiters als Vorsitzender.

 

Gemäß § 13 (1) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nimmt der Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Aufgaben des Gemeindeswahlleiters wahr. Der Amtsvorsteher ist gemäß § 13 (3) des Gemeindekreiswahlgesetzes Gemeindewahlleiter. Da der Amtsvorsteher auf die Wahrnehmung der Funktion des Gemeindewahlleiters verzichtet hat, wird vorgeschlagen, den LVB Joachim Polzin zum Gemeindewahlleiter zu wählen.

 

Zum Gemeindewahlleiter wird gewählt:

 

LVB Joachim Polzin    Stellvertreter  Florian Schleich

Abstimmungsergebnis:

dafür

48

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 9  
2. Einwohnerfragezeit      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20 Amtsausschuss Einladung vfg (150 KB)