Beschluss:
Die am 23.10.2025 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2024 der zum Bilanzstichtag 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.536.026,67 € und einem Eigenkapital von 1.052.169,59 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 122.441,66 € wird lt. anliegender Berechnung gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 GemHVO durch Umbuchung der Ausgleichsrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 38,6 % (mindestens 20 %) beträgt.