Beschluss:
Die letzte Zeile der Aufstellungen muss gestrichen werden und um 73.068,70 € korrigiert werden. Grund ist ein Fehler in den Anordnungen zur Amtsumlage, der zwischenzeitlich korrigiert wurde.
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2025 – laut anliegender Aufstellung mit der genannten Änderung: