Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2025 - laut anliegender Aufstellung.
Abschluss eines Vertrages über unentgeltliche Tätigkeit als freier Mitarbeiter zwischen Schulträger und Betreuungsperson (mit pauschaler Aufwandsentschädigung)