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Beschluss:
Die am 10.06.2014 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
dafür
8
dagegen
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Enthaltungen
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