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Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Anschließend genehmigt die Gemeindevertretung gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2014 - laut anliegender Aufstellung.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/06/07
Abstimmungsergebnis:
dafür
8
dagegen
1
Enthaltungen
0
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land