Anschließend stimmt die Gemeindevertretung auf Empfehlung des Finanzaussschusses der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2015 zu, wobei vorab die im Entwurf für den ersten Hund versehentlich falsch angegebene Steuer in Höhe von 70,-- € neu auf 75,-- € berichtigt wird.
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit Fa. ARA Bioenergie Brokenlande GmbH & Co. KG über die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Fernwärmeleitung