Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle"
1. Die Entwürfe
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sportahlle" und die Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.