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Tagesordnung - 03/2013/017 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel  

 
 
Bezeichnung: 03/2013/017 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
Gremium: Gemeindevertretung Borstel
Datum: Mo, 15.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
1. Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 18.12.2012  
03/2012/016  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
Erlass einer Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Borstel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)     VO/03/2013/012  
Ö 7  
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Rodmanns-Damm, zwischen der Hauptstraße (L 295) und der Bahntrasse"      
Ö 8  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse"     VO/03/2013/013  
Ö 9  
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse"     VO/03/2013/014  
    15.04.2013 - Gemeindevertretung Borstel
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2r das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

der Gemeinde Borstel

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Borstel am 15.04.2013 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP 

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Borstel beschließt

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Steffens.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/15/09

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Stellungnahme der Gemeinde zum Prüfungsbericht über die Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2006 - 2011     VO/03/2013/017  
Ö 11  
Beschlussfassung über die Annahme von Spenden      
Ö 12  
Beratung über den Rythmus der Straßenbeleuchtung      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
2. Einwohnerfragestunde