Beschluss:
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“ |
der Gemeinde Borstel
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Borstel am 15.04.2013 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Borstel vom 15.04.2013, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Borstel beschließt
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bernd Steffens.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/15/09