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Tagesordnung - 02/2017/087 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

 
 
Bezeichnung: 02/2017/087 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 06.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:10 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.12.2016  
02/2016/083  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5     Bericht der Ausschüsse      
Ö 5.1  
Finanzausschuss      
Ö 5.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 6  
Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr     VO/02/2017/151  
Ö 7  
B 5 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt"     VO/02/2017/152  
Ö 8  
B 5 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt" der Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2017/153  
    06.03.2017 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

r die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5  für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt der Gemeinde Bimöhlen

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.01.2017 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Kreis Segeberg 21.02.2017 (Fachabteilungen Untere Naturschutzbehörde, Fachabteilung Wasser Boden Abfall )

-           

abgegeben.

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen hat am 06.03.2017 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind

-          dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Bimöhlen
und

-          den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.

Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren  folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Thomas Schutze

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 9  
B 5 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt"     VO/02/2017/154  
Ö 10  
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser) der Gemeinde Bimöhlen (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/02/2017/155  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bimöhlen; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2017     VO/02/2017/157  
Ö 12  
Grundsatzbeschluss zur Positionierung der Gemeinde zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes     VO/02/2017/158  
Ö 12.1  
Grundsatzbeschluss      
Ö 12.2  
Beschluss zur Durchführung des Ablaufplanes für den 1. Beteiligungszyklus      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde      
N 15     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 16     Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen      
N 17     Stundungsantrag Gewerbesteuer      
N 18     Verschiedenes