Die am 07.06.2017durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014.