Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 08/2017/111 28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf  

 
 
Bezeichnung: 08/2017/111 28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.03.2017  
08/2017/108  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 7  
Bericht Stand MarktTreff      
Ö 8  
MarktTreff - Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe zum 1. NA, Fa. Chefs Culinar     VO/08/2017/239  
Ö 9  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 24.09.2017     VO/08/2017/235  
Ö 10  
B-Plan 9 1.vereinfachte Änderung - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L 319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg"     VO/08/2017/236  
Ö 11  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiemersdorf - Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017     VO/08/2017/237  
    14.06.2017 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Lärmkarten 2012 sind gemäß § 47 c BImSchG (Bundes Immissions Schutz Gesetz) bis zum 18.06.2017 zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

 

Die GV Wiemersdorf hat in ihrer Sitzung am 07.08.2013 unter TOP 12 den endgültigen Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47 d BimSchG als Satzung beschlossen.

Die Satzung hing vom 07.01.2014 - 15.01.2014 sowohl in den Bekanntmachungssten der Gemeinde Wiemersdorf als auch des Amtes Bad Bramstedt-Land aus.

Die entsprechenden Unterlagen wurden an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Technischer Umweltschutz) (LLUR) gegeben.

Von dort gab es jedoch die Rückmeldung, dass den übersanden Unterlagen zu entnehmen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiemersdorf aus dem Jahr 2013/2014 ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47 d Abs. 3 BImSchG aufgestellt wurde. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werden von der EU-Kommission bzw. dem Umwelt-Bundesamt Lärmaktionspläne mit Mängeln bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit zurückgewiesen.

 

Um der Öffentlichkeit die Mitwirkung bei der Aufstellung des Aktionsplan noch nachträglich zu ermöglichen, wurde der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 19.05.-19.06.2017 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben , Anregungen oder Einwendungen einzubringen.

 

Sofern Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden, sind diese in einer erneuten Entscheidung der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Wenn keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden ist aus hiesiger Sicht keine erneute Befassung der GV notwendig.

 

Das Umweltbundesamt hat angekündigt, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplan bis zum 30.06.2017 abgeschlossen sein sollte, um im Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

 

Folgende Einwendungen sind eingegangen. Diese Einwendungen werden nebenstehend abgewogen:

Datum und Name / Adresse der Einwendung

Einwendung

Abwägungsvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es sind bis zum 14.06.2017 keine Einwendungen / Hinweise/Ergänzungsvorschläge eingegangen.

Aus diesem Grund beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf, dass der Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Wiemersdorf vom 07.08.2013 weiterhin Bestand hat.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

r den Fall, dass Einwendungen nach dem Termin der Gemeindevertretersitzung eingehen, wird folgendes beschlossen:

-Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Umbau Kindergarten     VO/08/2017/241  
Ö 13  
Entfernung der Bäume in der Bahnhofstraße     VO/08/2017/243  
Ö 14  
Erweiterung der Öffnungszeiten KiGa Sternschnuppe      
Ö 15  
Antrag auf eine 30-km/h-Zone im Großenasper Weg      
Ö 16  
Einteilung des Gemeindegebiets für die Kommunalwahl am 06.05.2018     VO/08/2017/245  
Ö 17  
Neubau Krippe      
Ö 18  
Künstlerische Gestaltung von Ortsnetzstationen      
N 19     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 20     Bericht Ergebnisprotokoll (nicht-öffentlicher Teil)      
N 21     Verschiedenes