Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt wegen der umfangreichen Änderungen in § 2 und § 4 eine neue Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Armstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß vorgelegtem Entwurf.