Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt gem. §95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 30.06.2017 - laut anliegender Aufstellung. Auf Wunsch der Gemeindevertrretung wird das Amt gebeten, zu den größeren Ansätzen der vorgelegten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen stichwortartig Erläuterungen abzugeben und diese mit der Niederschrift den Gemeindevertretern zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
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