Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die neue Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Föhrden-Barl mit folgender Änderung bzw. Ergänzung:
§2 Abs.1 letzter Satz – hinter dem Begriff „Frontlänge“ wird eingefügt (Vorder- bzw. Hinter- oder Seitenfront)