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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die neue Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Föhrden-Barl mit folgender Änderung bzw. Ergänzung: §2 Abs.1 letzter Satz – hinter dem Begriff „Frontlänge“ wird eingefügt (Vorder- bzw. Hinter- oder Seitenfront)
Abstimmungsergebnis:
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