Beschluss:
a) Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges eine Gerätewartentschädigung mit Wirkung vom 1.1.2018 gewährt.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |
Während der Beschlussfassung hatte Gemeindevertreter Jens Kruppa den Sitzungsraum verlassen.
b) Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wiemersdorf bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden: