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Beschluss: a) Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges eine Gerätewartentschädigung mit Wirkung vom 1.1.2018 gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Während der Beschlussfassung hatte Gemeindevertreter Jens Kruppa den Sitzungsraum verlassen.
b) Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wiemersdorf bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden:
Abstimmungsergebnis:
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