Die Gemeindevertretung beschließt, die Benutzungsordnung vom Bramauhus zu ändern. Folgende Änderungen sollen in der Benutzungsordnung des Bramauhuses eingearbeitet werden:
Das Bramauhus soll an Auswärtige erst ab dem 21. Lebensjahrvermietet werden.
§ 5 – Der letzte Satz soll gestrichen werden.
§ 7 – Die Bankverbindung muss geändert werden und der Satz „Die Nutzung des Beamers ist kostenlos.“ soll gestrichen werden.
§ 10 – Letzter Satz – Es besteht ein absolutes Rauchverbot.
§ 16 – Frau Monika Köhler wird hiermit bis auf Widerruf mit der Hausbetreuung eingesetzt.
§ 17 – Datum des Inkrafttretens muss angepasst werden.