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Die Sitzungsniederschrift vom 28.11.2019 wird mit folgender Änderung genehmigt:
zu TOP 6 B 02 – Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl (Verfahren nach § 13 b) Baugesetzbuch)
Nr. 6 Die Gemeinde Föhrden-Barl ist selbst nicht Eigentümerin der Fläche, ….. Abstimmungsergebnis:
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