Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges“
1. Die Entwürfe
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in geänderter Fassung gebilligt:
- Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von der Gemeinde Hasenkrug zu tauschen.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Matthias Gudat