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Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“
1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in geänderter Fassung gebilligt:
- Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von der Gemeinde Hasenkrug zu tauschen,
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bernd Aszmoneit, Jans Stahl, Julia Wodicka
(Torben Aszmoneit und Andreas Henze wären bei Anwesenheit auch ausgeschlossen gewesen)
Die Sitzungsleitung wurde vom stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Lübbers, übernommen. Abstimmungsergebnis:
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