Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nicht durchgeführt werden soll und der Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2021 und die Ergänzung vom 01.03.2022 entsprechend abgeändert wird.
Befangenheiten:
Aufgrund § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend:
Michael Schirrmacher
Reimer Wagner
Dieter Wagner
Alle drei Gemeindevertreter verließen während der Abstimmung den Raum. Übernahme des Vorsitzes durch Herrn Leon Kablau.