Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Um der Entwicklung des Haushaltsvolumens von 2002 bis 2022 Rechnung zu tragen und um den Bürgermeister / der Bürgermeisterin die notwendigen Kompetenzen zu erteilen, wurden die bestehenden Wertgrenzen in der Hauptsatzung angepasst. Grundlage hierfür ist die Veränderung der Haushaltsvolumen der Jahre 2002 zu 2022. Diese beläuft sich in Bimöhlen auf 263%. Haushaltsvolumen 2002 = 804.800 € / Haushaltsvolumen 2022 = 2.918.700 € Der Entwurfsfassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Bimöhlen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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