Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Hitzhusen, sowie die Anpassung des Mischzinssatzes von 0,5% auf 3,6%.