Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes: Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 8. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Erweiterungsbereich westlich des B-Planes 10, Brüchkoppel, südlich Brookhorn“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung als Wohnbebauung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das folgende Planungsbüro beauftragt werden:
wird später benannt
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Hitzhusen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtun), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
7. Sollten im Laufe des Verfahrens weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Dies könnten insbesondere sein: Lärmschutzgutachten
8. Sollten im Laufe des Verfahrens weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Dies könnten insbesondere sein: Artenschutzgutachten
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Beauftragung eines Ingenieurbüros unter Einhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte.
Abstimmungsergebnis:
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