Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „südlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh, Fläche für Feuerwehr“
- Die Entwürfe des B-Planes Nr. 9 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „südlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh, Fläche für Feuerwehr“ und die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt, die bereits den Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2024 unter TOP 7 und den weiteren Beschluss der GV zum Thema Standort und zur Änderung der Planzeichnung vom 11.09.2025 TOP 8 enthält.
- Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.