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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die Korrektur der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2024 – laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
9
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land