Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Empfehlung des Finanzausschusses anzunehmen und den Steuersatz auf 120,00€ für jeden Hund festzulegen. Der Satz für gefährliche Hunde bleibt unverändert bei 300,00€ für jeden Hund.
Diese Änderung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.